AKTUELLES vom 13.5.2020: Das “Wien Online”-Förderprogramm ist, wie von der Wirtschaftsagentur bestätigt, bereits vollständig in Anspruch genommen worden. Neue Anträge sind somit nicht länger möglich.
Die Wirtschaftsagentur Wien hat eine neue Förderung aufgelegt. Sie richtet sich ganz klar an KMUs die ihren Online-Vertrieb ausbauen möchten. Dabei werden 75% des Projektes mit bis zu 10.000€ gefördert. Bei einem Projekt von 13.333,33€ kann man also die maximale Fördersumme abrufen. Das bedeutet auch, dass bei einem Projekt von 10.000€ nur mehr 2.500€ selbst zu bezahlen sind. Eine wirklich spannende Förderung für jedes Unternehmen, das in Zukunft auf digitalen Vertrieb setzen will.
Der Hebel ist absolut einmalig und vervierfacht den ROI deines Investments. Du erreichst also sehr viel schneller den Break-Even-Punkt und dein Projekt rechnet sich in kürzester Zeit.
Was kann ich fördern lassen?
Gefördert werden “digitale Online-Vertriebssysteme für Produkte und/oder Dienstleistungen” oder der Aufbau von Online-Plattformen zur Bündelung des regionalen Angebots (zum Beispiel Plattformen wie shöpping.at oder markta.at nur eben auf Wiener Ebene).
Dabei werden die Beratung, die Programmierung, das Design, die technische Umsetzung, Hard- und Software und auch erste Schritte zum Aufbau einer Versandlogistik gefördert.
Spannend ist dabei: Websites ohne interaktive Verkaufs- bzw. Vermittlungsfunktionen sind ausgenommen. Wie genau eine solche Verkaufs- bzw. Vermittlungsfunktion aussieht, ist in den Förderrichtlinien aber nicht beschrieben. EDIT: Ich habe heute (24.4.2020) mit der Wirtschaftsagentur Wien Rücksprache gehalten. Auch Buchungssysteme sind durch die Förderung gedeckt, solange dadurch eine Zahlungsverpflichtung entsteht. Das Buchen von zum Beispiel Segways oder Proberäumen ist also gedeckt, da bei Nichterscheinen eine Rechnung gelegt wird. Bei Restaurants, Bars, Cafés wird empfohlen ein Deposit zu verlangen.
Welche Kosten werden gefördert?
Kosten dürfen erst nach dem 1. März 2020 angefallen sein und im Fall einer Vorsteuerabzugsberechtigung werden nur Nettokosten gefördert.
Kosten für externe Dienstleistungen
Hierbei geht es um Beratungsleistungen für Konzeption und Umsetzung von Webshops oder interaktiven Webauftritten, Kosten für Rechtsberatung, und ähnliche Dienstleistungen. Dieser Punkt ermöglicht nachhaltige und qualitativ hochwertige Projekte.
Außerdem sind die Erstellungs- und Anpassungskosten, Kosten für Schnittstellen und die Anbindung von externen Programmen gedeckt. Auch die Erstellung von Texten und Produktbildern und die Kosten für Marketing und Suchmaschinenoptimierung werden gedeckt!
Anschaffungen
Kosten für Soft- und Hardware von Shopsystemen, IT-Ausrüstung und auch Buchhaltung- oder Warenwirtschaftssysteme sowie Bezahlsysteme. Lagerausrüstung, Regale und Verpackungsvorrichtungen werden auch abgedeckt.
Laufende Kosten für ein Jahr
Die Kosten für Domain, Webhosting, Zahlsysteme, Online-Marketing und Suchmaschinenoptimierung sind wie auch die anderen Kosten förderbar! Dabei werden maximal die Kosten für ein Jahr anerkannt, sofern entsprechende Rechnungen vorgelegt werden können.
Sach und Materialkosten
Für Händler werden auch erste Anschaffungskosten von Materialien zur Verpackung abgedeckt. Das gilt für alle projektbezogenen Verbrauchsmaterialien. Dazu gehören auch Luftpolster, Kartonagen, etc .
Anerkennungszeitraum
Einzelkosten, die von 1. März bis 31. Dezember anfallen werden gefördert. Alle anderen Kosten, die außerhalb dieses Zeitraumes anfallen werden nicht anerkannt. Vorauszahlungen für periodische Kosten werden nur für maximal ein Jahr akzeptiert.
Weitere Bedingungen und Regelungen
Doppelförderungen nicht möglich
Doppelförderungen von der Wirtschaftsagentur Wien durch eine andere Förderstelle ist nicht möglich.
Akontozahlungen durch die Wirtschaftsagentur
Bis zu 70% des Förderbetrages können Akonto nach einer Förderzusage abgerufen werden, sobald das Projekt gestartet ist. Nur bei Unternehmen in Insolvenz ist eine Akontozahlung nicht möglich.
Nennung des Fördergebers
In allen Marketing- und PR-Aktivitäten muss der Hinweis “Gefördert durch die Wirtschaftsagentur Wien. Ein Fonds der Stadt Wien.” erscheinen und das Logo der Wirtschaftsagentur überall angebracht werden, wo es sinnvoll und nach verkehrsüblicher Auffassung zumutbar ist.
Einreichfrist
Die Einreichfrist für die Förderung “Wien Online” ist der 10. Juni 2020. Es stehen Mittel in der Höhe von 15 Millionen Euro zu Verfügung. Die Förderungen werden nach dem “first come, first serve”-Prinzip vergeben.
Wie muss mein Unternehmen sein um für die “Wien online” Förderung in Frage zu kommen?
Hier wird es besonders spannend. Es handelt sich hier um eine Förderung der Kreativwirtschaft und von B2C Betrieben. Hier eine Liste von Betriebsarten die berechtigt sind. Ich erhebe keinen Anspruch auf Vollständigkeit, aber die Liste deckt bereits viel ab. Außerdem sind noch Nahversorger und Online-Plattformen zur Bündelung des regionalen Angebots am Standort Wien abgedeckt. Bei allen Gewerben gilt, dass sie sich an Endkunden richten müssen.
Wichtig ist, dass keine anderen Förderungen für das Projekt bezogen werden können und die Betriebe nicht von der öffentlichen Hand finanziert sein dürfen.
Bau und Handwerk
- Bau
- Erschließung von Grundstücken
- Elektroinstallateure
- Installateure
- Gas-, Wasser-, Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlageninstallation
- Verputzer
- Fliesenleger
- Bautischler
- Tapezierer
- Maler
- Glaser
- Anstreicher
- Bauspengler
- Isolierer
- Zimmerer
- Dachdecker
- Ofensetzer
- Rauchfangkehrer
- Garten- und Landschaftsbau
IT
- IT-Dienstleister im B2C-Sektor
- Hoster
Immobilien
- Hausverwaltungen
- Facility Manager
- Hausmeisterdienste
- Gebäudereinigung
- Schneeräumung
Verleih
- Sport- und Freizeitgerätevermieter
- Vermietung von Gebrauchsgütern
- Kraftfahrzeugvermietung
- sonstige Vermietungsbetriebe
Kunst, Kultur & Unterhaltung
- Künstler
- Kultureinrichtungen
- Museen
- Wett-, Toto- und Lotteriebetriebe
- Casinos
- Glücksspielautomatenbetriebe
Sport
- Schwimmbäder
- Sportanlagen
- Sportdienstleistungen
- Fitnesscenter
- Vergnügungs- und Themenparks
- Unterhaltungs- und Erholungsdienstleister
Handel
- Fahrzeughandel (Einzelhandel)
- Autowerkstätten
- Handelsvermittler
- Einzelhändler
- Apotheken
Mobilität
- Personenbeförderung
- Güterbeförderung
- Schiffahrt & Luftfahrt
- Raumtransport
- Lagerei
- Parkhäuser und Parkgaragen
- Logistiker
Finanzen
- Kreditinstitute
- Investment- und Immobilienfonds
- Spezialkreditinstitute
- Leasinginstitute
- Finanzdienstleister
- Risiko- und Schadensbewertung
- Versicherungsmakler
Vermittlung
- Reisebüros
- Reiseveranstalter
- Reise- und Fremdenführer
- Tourismusbüros
Sicherheit
- Wach- und Sicherheitsdienste
- Detekteien
Bürodienstleistungen
- Copy Shops
- Sekretariats- und Schreibdienste
Gesundheit
- Zahnärzte
- Allgemeinmediziner
- Fachärzte
- Krankentransporte
- Hauskrankenpflege
- Psychotherapeut*innen
- Gesundheitsinstitute
Gastwirtschaft
- Hotels, Gasthöfe und Pensionen
- Jugendherbergen
- Schutzhütten
- Privatzimmervermietungen
- Campingplätze
- Restaurants
- Cafés
- Imbissstuben
- Eissalons
- Buffets
- Caféhäuser
- Caterer
- Event-Caterer
- Bars und Diskotheken
- Getränkeausschank
Medien, Telekommunikation & Kreativwirtschaft
- Verlagswesen
- Telekommunikationsbetriebe
- Hörfunkveranstalter
- Fernsehveranstalter
- Satellitenkommunikation
- Videotheken
- Musikwirtschaft
- Filmwirtschaft (inkl. Animation und Visualisierung)
- Multimedia (inkl. Games)
- Architektur
- Mode
- Design
Reinigung
- Straßen- und Verkehrsmittelreinigung
- Spezialreinigung
- Sonstige Reinigung
Betreuung und Unterricht
- Kindergärten
- Vorschulen
- Fahr- und Flugschulen
- Nachhilfeinstitute
- Tanzschulen
- Musikschulen
- Tagesbetreuung von Kindern
Sonstige
- Abfüller und Verpacker
- Messe-, Ausstellungs- und Kongressveranstalter